Als politische Partei ist die SPD Hannover-West insbesondere bei der Erfüllung ihrer zentralen Aufgabe der umfassenden politischen Information der Bürgerinnen und Bürger auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Mit Informationsveranstaltungen, Plakaten, Broschüren, Handzetteln und vielem mehr an politischem Informationsmaterial tragen wir dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger gut informiert sind und fundierte Entscheidungen treffen können.

Helfen Sie mit, diese wichtige Grundlage unserer Demokratie zu erhalten!

Wir freuen uns über jede Unterstützung - jeder Euro zählt!

BANKVERBINDUNG

Ihre Spenden erreichen uns über die folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: SPD OV Hannover-West

Bank: Sparkasse Hannover

IBAN: DE03 2505 0180 0000 3642 82

Verwendungszweck: Spende [+ Vorname + Name + Anschrift für Spendenquittung, falls gewünscht]


INFORMATIONEN
ZU PARTEISPENDEN

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.

Darüber hinausgehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt können Alleinstehende damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Diese Regelungen gelten nur für „natürliche Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, einer Spenderin, eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an unsere Bundespartei.